Was ist bei der Installation von Rauchmeldern in Fluren und Gängen zu beachten?

Erstellt von Michiel Top, Geändert am Fr, 11 Okt, 2024 um 12:59 NACHMITTAGS von Michiel Top

In Fluren und Gängen mit einer maximalen Breite von 3 m darf der Abstand zwischen zwei Rauchmeldern maximal 15 m betragen.

Der Abstand zu den Stirnflächen des Flurs oder Ganges darf nicht mehr als 7,5 m betragen.

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